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Entgeltordnung




     Erste  Änderung  der  Entgeltordnung  der  Volkshochschule  der
     Hansestadt Rostock


     § 1 Änderung
     Die Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock vom 1. Juni 2012, veröf-
     fentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 13 vom 27. Juni 2012,
     wird wie folgt geändert:

     Im § 2 Abs. 1 wird nach Buchstabe b) folgender Buchstabe c) eingefügt:
     c)  Zur  Gewährleistung  der  durch  die  Landesregierung  Mecklenburg-Vorpommern  ange-
     strebten Gebührenfreiheit für Kurse der Grundbildung, zum Nachholen der Berufsreife und
     der Mittleren Reife wird auf die Erhebung dieser Entgelte

     - für Grundbildungskurse ab dem 01.09.2014,
     - für Kurse zum nachträglichen Erwerb der Berufsreife ab dem 01.09.2014,
     - für Kurse zum nachträglichen Erwerb der Mittleren Reife ab dem 01.09.2015,

     verzichtet.

     Bereits erhobene Entgelte werden zurückgezahlt.

     Die Gebührenfreiheit umfasst nicht die Lernmittelfreiheit im Sinne § 54 Abs. 2 Satz 1 des
     Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Für Verbrauchsmaterialien im Sinne
     § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann ein Kos-
     tenbeitrag erhoben werden.“

     § 2 Inkrafttreten
     Die Erste Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock tritt
     rückwirkend zum 1. September 2014 in Kraft.


     Rostock, den 9. Dezember 2014

     Der Oberbürgermeister
     Roland Methling
     Veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr 25 vom 17. Dezem-
     ber 2014.








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