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Entgeltordnung
Erste Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der
Hansestadt Rostock
§ 1 Änderung
Die Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock vom 1. Juni 2012, veröf-
fentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 13 vom 27. Juni 2012,
wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 wird nach Buchstabe b) folgender Buchstabe c) eingefügt:
c) Zur Gewährleistung der durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ange-
strebten Gebührenfreiheit für Kurse der Grundbildung, zum Nachholen der Berufsreife und
der Mittleren Reife wird auf die Erhebung dieser Entgelte
- für Grundbildungskurse ab dem 01.09.2014,
- für Kurse zum nachträglichen Erwerb der Berufsreife ab dem 01.09.2014,
- für Kurse zum nachträglichen Erwerb der Mittleren Reife ab dem 01.09.2015,
verzichtet.
Bereits erhobene Entgelte werden zurückgezahlt.
Die Gebührenfreiheit umfasst nicht die Lernmittelfreiheit im Sinne § 54 Abs. 2 Satz 1 des
Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Für Verbrauchsmaterialien im Sinne
§ 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann ein Kos-
tenbeitrag erhoben werden.“
§ 2 Inkrafttreten
Die Erste Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock tritt
rückwirkend zum 1. September 2014 in Kraft.
Rostock, den 9. Dezember 2014
Der Oberbürgermeister
Roland Methling
Veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr 25 vom 17. Dezem-
ber 2014.
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