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Entgeltordnung
(5) Für Semesterkurse „Deutsch als Fremdsprache“ sind anteilige Rückzahlungen für aus-
ländische Teilnehmerinnen und Teilnehmer unabhängig von der besuchten Kursstundenan-
zahl möglich, wenn ihr Aufenthalt in Rostock beendet wird.
(6) Im Falle einer Rückzahlung, die auf einem Umstand beruht, den die Volkshochschule
nicht zu vertreten hat, ist ein Bearbeitungsentgelt von 3,00 EUR zu entrichten.
§ 9 Einschränkung der Gültigkeit
Die Festlegungen dieser Entgeltordnung gelten nicht, wenn die Volkshochschule Bildungs-
maßnahmen im Auftrag juristischer Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie
für andere Einrichtungen und Unternehmen durchführt.
§ 10 Inkrafttreten
(1) Die Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock tritt am 1. August 2012
in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt Rostock vom
23. Juni 1997 (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 13 vom 9. Juli 1997),
geändert durch Erste Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Hansestadt
Rostock vom 25. Juli 2000 (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 17 vom
2. August 2000), in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung (Amts- und Mitteilungsblatt
der Hansestadt Rostock Nr. 25 vom 12. Dezember 2001) außer Kraft.
Rostock, 1. Juni 2012
Der Oberbürgermeister
Roland Methling
Veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 13 vom 27. Juni
2012.
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