25H301YE06 Hatha-Yoga - Einstieg ab 50 - keine Bezuschussung durch die Krankenkassen -
Beginn | Mo., 22.09.2025, 16:20 - 17:50 Uhr |
Kursentgelt | 110,00 € |
Dauer | 11 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Sylvia Buche
|
Bemerkungen | Yogamatten sind vor Ort, bringen Sie gerne ein eigenes Handtuch als zusätzliche Unterlage oder eine eigene Yogamatte mit. |
Hatha-Yoga ist eine Kombination von Bewegungs-, Körper- und Sinneswahrnehmung in Verbindung mit einer bewussten Atmung. Es werden verschiedene Atemtechniken erlernt, um die Atmungsorgane zu stärken und um einen guten Energiefluss im Körper zu erreichen.
Ein wunderbarer Weg, die eigene Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden zu optimieren. Yoga hilft uns die Beweglichkeit der Wirbelsäule zu fördern, den Körper gesund zu erhalten und Kraft für den Alltag zu schöpfen. Dieser Anfängerkurs bietet Menschen ab 50 einen sanften Einstieg in die Welt des Yoga.
Kursort
Raum 4.R02
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.