25H227MZ09 Aquarellmalerei - Zeichnung und Malerei für Anfänger
Beginn | Mi., 24.09.2025, 14:00 - 16:15 Uhr |
Kursentgelt | 135,00 € |
Dauer | 10 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Ludwig Nollmeyer
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Bemerkungen | Bitte beachten Sie die mitzubringenden Materialien. |
Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Zeichnen und Malen ist für viele Menschen ein ursprüngliches Bedürfnis. In diesem Kurs werden die in Ihnen schlummernden oder verschütteten Talente buchstäblich wieder ans "Licht" gebracht. Eine kleine Einführung in die Farblehre sowie Technik und Eigenart stimmen Sie am Anfang auf das Malen mit Wasserfarben ein. Im weiteren Verlauf dieses Kurses gehen Sie auf eine spannende "Entdeckungsreise". Ihr Kursleiter begleitet Sie dabei individuell und auf einfühlsame Weise. Der Austausch mit den anderen Kursteilnehmenden wirkt anregend und beflügelt Ihre Phantasie und Kreativität. Schon nach wenigen Kursstunden haben Sie das Wesentliche gelernt, um Ihr eigenes Bild zu malen und mit Freude und Stolz nach Hause mitzunehmen.
Bringen Sie zum Kursbeginn bitte bereits vorhandene Zeichen- und Malutensilien mit. Die insgesamt benötigten Materialien sind unten stehend aufgeführt, bespricht der Dozent jedoch am ersten Kurstag nochmal mit Ihnen.
Mitzubringen sind:
- Aquarellblock: Hahnemühle "Anniversary Edition" 425g/qm, 24 x 32 cm
- Farben: "White Nights" Sortiment (unbedingt 1/1 = ganze Näpfchen)
- Pinsel: Da Vinci "Spin Synthetics" Nr. 4 / alternativ Nr. 6
- Bleistift: weiche Härte HB oder 2B
- Korrekturknete/Papiertaschentücher
Kursort
Raum 3.R05
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.