Sie befinden sich hier:
Kursdetails
Kursdetails

25H227MZ05 Magie des Aquarells

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Aquarellmalerei, die schwierigste aller Maltechniken, bietet dennoch wie keine andere Malerei eine fast grenzenlose Ausdrucksvielfalt.

Dieser Kurs ist für alle, die ihre Kenntnisse auffrischen oder vertiefen möchten und über fortgeschrittene Kenntnisse und Fertigkeiten in der Aquarellmalerei verfügen. In der Lockerheit und Spontaneität und im Zusammenspiel von Papier, Farbe und Wasser liegt auch die Magie der Aquarellmalerei. Dem Skizzieren mit weichem Zeichenstift folgt das Erfassen des Motivs mit Wasserfarben und Pinsel. Indem Sie Ihre handwerklichen Grundlagen sowie Ihr Können verbessern, erleben Sie spielerisch Kreativität und erschließen sich in Ihrer eigenen "Handschrift" fortschreitend neue (Kunst-)Welten. Gemeinsame Bildbesprechungen fördern die Kreativität sowie die eigene künstlerische Entwicklung. Lassen Sie sich verzaubern.

Ihr Dozent begleitet und fördert Sie individuell und auf einfühlsame Weise bei diesem Lernprozess. Daneben sind Themen wie Farbenlehre, Technik und Bildkomposition unverzichtbarer Inhalt dieses Aquarellkurses. Der anregende Austausch mit anderen Kursteilnehmenden wird Ihre Fantasie beflügeln und hilft Ihnen dabei, neue Ideen zu entwickeln.

Voraussetzung für die Teilnahme: fortgeschrittene Kenntnisse im Zeichnen und in der Aquarellmalerei

Hinweis: Bitte bringen Sie die angegebenen Kursmaterialien mit. Bei Unsicherheiten warten Sie bitte den ersten Kurstag ab und halten Rücksprache mit dem Dozenten!

Kursort

Raum 3.R05

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 24.09.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
2. Termin am 15.10.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
3. Termin am 22.10.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
4. Termin am 29.10.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
5. Termin am 05.11.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
6. Termin am 12.11.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
7. Termin am 19.11.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
8. Termin am 26.11.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
9. Termin am 03.12.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
10. Termin am 10.12.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05
Datum
11. Termin am 17.12.2025
Uhrzeit
16:30 - 18:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.R05




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.