25H307EK21 Weihnachtsmenü*
Beginn | Do., 11.12.2025, 17:45 - 20:45 Uhr |
Kursentgelt | 36,00 € |
Dauer | 1 x 4 Kursstd. |
Kursleitung |
Christian Alberter
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Der erfahrene Koch Christian Alberter erklärt und zeigt Ihnen im Kochkurs „Weihnachtsmenü“, wie man für die Feiertage stressfrei ein drei- bis viergängiges Weihnachtsmenü zubereitet. Die Gerichte, die der Dozent mitbringt, lassen sich gut einige Tage im Voraus vorbereiten. Dadurch soll Weihnachten selbst stressfreier werden. Beim Hauptgang wird es eine Fleisch-, eine Fisch- und eine vegetarische Variante geben.
Im Kurs kochen alle gemeinsam unter Anleitung das gesamte Menü und essen anschließend gemeinsam.
Eine Lebensmittelpauschale von maximal 12 EUR ist beim Kursleiter zu entrichten.
Kursort
Lehrküche im Innerstädtischen Gymnasium
Goetheplatz 5
18055 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.