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Kursdetails
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Veranstaltung "Gehirn- und Selbstentwicklung von der Kindheit bis zum Erwachsenenalter – vor Social Media wird gewarnt*" (Nr. 336GV13) wurde in den Warenkorb gelegt.

25H336GV13 Gehirn- und Selbstentwicklung von der Kindheit bis zum Erwachsenenalter – vor Social Media wird gewarnt*

Die Grundlagen der Gehirn- und Identitätsentwicklung von der Kindheit bis ins Erwachsenenalter werden erläutert. Bezüge zur Social Media-Nutzung werden hergestellt, Risiken offengelegt. Diskussionen und Fragerunden laden Sie ein, eigene Erfahrungen zu teilen, sich untereinander auszutauschen und neue Anregungen für den Umgang mit Social Media im beruflichen und privaten Umfeld mitzunehmen.

Ihre Dozentin
Dr. Anne Traum ist Diplom-Psychologin mit Schwerpunkten in Arbeits- und Persönlichkeitspsychologie. Se arbeitet seit mehr als 15 Jahren als Dozentin für verschiedene Themen aus den Bereichen Psychologie, Berufspädagogik und Erwachsenenbildung für verschiedene Universtitäten (z.B. Universität Rostock, Universität Lüneburg) und Institutionen (z.B. Handwerkskammer).

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Kursort

Raum 2.R10

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 19.09.2025
Uhrzeit
11:45 - 13:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R10




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.