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Kursdetails
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26H4049902 Einbürgerungstest zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft

Achtung: Eine Anmeldung ist nur persönlich während des Anmeldezeitraums zu unseren Sprechzeiten mit gültigem Identifikationsdokument (Ausweis, Reisepass) möglich. Die Bezahlung der Testgebühr erfolgt auf Rechnung per E-Mail. Bitte beachten Sie immer das in der Rechnung festgelegte Zahlungsziel, um Ihre Testteilnahme zu gewährleisten.

Anmeldezeitraum: 01.09.2026 bis 22.09.2026

Am Testtag müssen Sie sich bitte spätestens um 16:30 Uhr in der Cafeteria im Erdgeschoss einfinden. Bringen Sie am Testtag unbedingt Ihren gültigen Ausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel mit.

Achtung: Eine Anmeldung ist nur persönlich während des Anmeldezeitraums zu unseren Sprechzeiten mit gültigem Identifikationsdokument (Ausweis, Reisepass) möglich. Die Bezahlung der Testgebühr erfolgt auf Rechnung. Bitte beachten Sie immer das Zahlungsziel, um Ihre Testteilnahme zu gewährleisten.

Kursort

Raum 4.L01

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 26.10.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.