24H601BA4L Berufsreife - Abschluss 2025 (L) - 4 Abende/Woche
Beginn | Mo., 09.09.2024, 17:00 - 21:20 Uhr |
Kursentgelt | 15,00 € |
Dauer | 54 U.-tage |
Kursleitung |
Mantas Degutis
Sven Bogenschneider Kim Marie Nagel Gaby Sarcander Frank Lazecky Sabine Bergmann Christine Kursawe |
Bemerkungen | Network Now A2.2, Wörterbuch Englisch - Deutsch/Deutsch - Englisch, Tafelwerk, Taschenrechner, Zeichengeräte |
Neueinsteiger*innen
1. Semester von 2 Semestern
Der Erwerb der Berufsreife ist geregelt in der
"Verordnung über den Erwerb von Schulabschlüssen im Sekundarbereich I (Schulabschlussverordnung - AVO Sek I M-V)".
Die Anforderungen entsprechen denen der Jahrgangsstufe 9 des Regelschulsystems.
Durchschnittliche Gesamtstundenzahl pro Woche: 24 UE
Unterrichtsfächer: die verbindliche Festlegung erfolgt im Stundenplan
Zeugnisausgabe: 3. Juli 2025
Kursort
Raum 1.L04
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Kursort
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.