24H5060004 "Meine Kompetenzen im Blick – Wie erkenne ich meine beruflichen Stärken und was mache ich damit?"
Beginn | Mi., 20.11.2024, 17:30 - 19:00 Uhr |
Kursentgelt | 0,00 € |
Dauer | 1 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Dozententeam
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Jeder Mensch hat Stärken und positive Eigenschaften, welche zu kurzfristigen und langfristigen Erfolgen führen. Vielen fällt es jedoch schwer diese bei sich zu entdecken oder zu benennen.
In unserer Veranstaltung lernen Sie verschiedene Methoden kennen, um Ihre Kompetenzen und Stärken zu analysieren.
Entdecken Sie mit uns Ihre persönlichen Stärken mit Hilfe einer konkreten Methode und finden Sie heraus, welche Erfolge Sie bereits erzielt haben und wie Sie ihre Stärken auch für Ihr berufliches Vorankommen einsetzen können.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit begleitet Sie bei diesem Prozess. Wir geben Ihnen Anregungen und bieten Orientierung.
Wir freuen uns darüber, dass das Beratungsangebot der Agentur für Arbeit in der Volkshochschule Rostock über die unterschiedlichen gemeinsamen Aktivitäten und Beratungsmöglichkeiten vorgestellt wird.
Sie können sich vorab schon informieren, unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/stralsund/vorankommen-in-mv
Das Team der Agentur für Arbeit berät Sie zu Karrieremöglichkeiten und Weiterbildung in Ihrer Region zu folgenden Themen:
- Weiterbildung im eigenen Berufsfeld,
- berufliche Neu- bzw. Umorientierung,
- Wiedereinstieg nach Elternzeit oder der Pflege Angehöriger,
- Teilnahme an einer Themenveranstaltung.
Ihre Fragen an das Team „Berufsberatung im Erwerbsleben“ können Sie gern vorab per E-Mail senden, an: Rostock.Vorankommen@arbeitsagentur.de
Kursort
Raum 1.R01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.