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Veranstaltung "iPhone + iPad im Alltag souverän nutzen – Kenntnisse, Fähigkeiten erweitern*" (Nr. 5010020) wurde in den Warenkorb gelegt.

25H5010020 iPhone + iPad im Alltag souverän nutzen – Kenntnisse, Fähigkeiten erweitern*

Sie kennen die grundsätzlichen Fähigkeiten des iPhone o./u. iPad und möchten weitere Möglichkeiten Ihrer Geräte noch besser nutzen – im Alltag wie auch im Beruf?

Aufbauend auf vorhandene Grundkenntnisse werden Fähigkeiten und Möglichkeiten zur effizienten Unterstützung im Alltag und ggf. Beruf besprochen. Übungen festigen die theoretischen Kenntnisse und leiten in die Praxis über.

Für wen geeignet?
• Erwachsene jeden Alters mit Grundkenntnissen
• Privatnutzer/innen, Berufstätige, Selbstständige
• Alle, die effektiver, sicherer und selbstbewusster mit ihrem iPhone/iPad umgehen möchten

Inhalte im Überblick:
? Bedienung & Funktionen
? System, Speicher & iCloud im Alltag
? Apple-Ökosystem (iCloud, AirDrop, Siri/AI)
? Datensicherung & erweiterte Nutzung

Mitbringen:
Eigenes iPhone oder iPad, Ladegerät, Apple-ID-Daten

Der Kurs liegt bereits im Warenkorb

Kursort

Raum 3.L03

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 13.11.2025
Uhrzeit
09:00 - 12:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L03




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.