25H301RM11 Bodyweight
Beginn | Fr., 12.09.2025, 18:00 - 19:00 Uhr |
Kursentgelt | 72,00 € |
Dauer | 9 x 1 Std. |
Kursleitung |
Petra Bode
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Du willst mehr Körperkraft? Dafür brauchst Du keine Mitgliedschaft in einem Sportstudio oder die Anschaffung einer Hantelbank für die eigenen vier Wände. Du bringst für den Aufbau von Muskelkraft und das Training von Herz und Kreislauf bereits das geeignete Trainingsgerät mit, nämlich deinen eigenen Körper.
Gemeint ist das Körpergewichtstraining, bei uns mittlerweile geläufig in seiner englischen Originalbezeichnung, dem Bodyweight Training. Bei diesem arbeiten wir allein mit dem eigenen Körpergewicht, zusätzliche Geräte sind nicht nötig.
Du schulst zusätzlich deine Koordinationsfähigkeiten. Bei allen möglichen Verrichtungen im Alltag wird Dir die bessere Körperbeherrschung nützlich sein. Die komplexen Übungen sprechen zusätzlich die tiefliegende, stabilisierende Muskulatur an.
Das Training ist für alle Altersgruppen geeignet. Du solltest aber eine gewisse Grundfitness und Bewegungsverständnis mitbringen.
Kursort
Raum 4.R01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20 a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.