25F5010037 Smartphones - Grundkurs für Senioren und Seniorinnen - Anfängerkurs
Beginn | Di., 13.05.2025, 09:00 - 10:30 Uhr |
Kursentgelt | 54,00 € |
Dauer | 6 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Leonie-Anna Gierlich
Josefine Dreßler |
Bemerkungen | Der Kurs beschränkt sich auf das Betriebssystem Android (bitte keine iPhones). Das eigene Gerät ist zum Kurs mitzubringen. |
- Anfängerkurs -
Smartphones und Internet sind aus unserer Welt kaum noch wegzudenken. Bücher lesen, online shoppen, Fotos verschicken, Arzttermine machen – all das und noch viel mehr können die kleinen Geräte mittlerweile. Aber braucht man all das eigentlich? Und wie funktioniert das überhaupt?
Dieser Kurs soll eine kleine Auswahl von dem zeigen, was Smartphones leisten können und viele offene Fragen klären. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass Sie offen und interessiert sind, sich mit den Funktionen Ihres Smartphones auseinanderzusetzen.
Dabei richtet sich dieser Anfängerkurs an Senior*innen ohne Vorkenntnisse oder mit wenig Vorkenntnissen. Es geht um grundlegende Techniken, wie:
- Grundlagen der Bedienung (Ein- Ausschalten)
- Grundfunktionen wie Internetnutzung, Updates, vorinstallierte Apps und nützliche Apps für Nutzer
- Kontakte erstellen und Termine im Kalender anlegen
- SMS/WhatsApp-Nachrichten senden
- Fotos/Videos machen
Die konkreten Themen werden anfangs mit den Teilnehmenden abgesprochen.
Der Kurs beschränkt sich auf das Betriebssystem Android (bitte keine iPhones). Bitte bringen Sie Ihr aufgeladenes Gerät mit.
Der Kurs ist geeignet für Teilnehmende, die noch nicht an einem vhs-Smartphone-Kurs teilgenommen haben.
Kursort
Raum 2.L10
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Kursort
Raum 2.R10
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.