25F336GV06 Innere Stärke dank Resilienz
Beginn | Di., 29.04.2025, 17:00 - 19:15 Uhr |
Kursentgelt | 54,00 € |
Dauer | 3 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Ina Steder
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In herausfordernden Zeiten brauchen wir mehr denn je innere Stärke und psychische Widerstandskraft – Resilienz.
Diese hilft uns, Veränderungen anzunehmen und konstruktiv damit umzugehen. Dabei spielen Achtsamkeit, Entspannung und Selbstfürsorge eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es uns, aktiv und bewusst zu handeln, innere Ruhe zu finden und mit Mitgefühl für uns selbst die Balance zu halten.
Resilienz lässt sich trainieren!
In diesem Kurs widmen wir uns intensiv den Grundlagen der Achtsamkeit, Techniken zur Entspannung und der Kunst der Selbstfürsorge. Diese Themen werden uns durch alle drei Kurs-Einheiten begleiten und helfen Ihnen, Ihre Resilienz nachhaltig zu stärken. Weiterhin erfahren Sie, wie Sie die sieben Schutzfaktoren der Resilienz aktiv aufbauen können, um schwierige Situationen gelassener zu meistern, Rückschläge leichter zu verarbeiten und Ihre Zukunft voller Selbstvertrauen zu gestalten.
Kursort
Raum 3.L02
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.