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Kursdetails
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25F307EK15 Aromen des Mittelmeers: "Entdecke die Geheimnisse der mediterranen Küche"*

Die mediterrane Küche ist für einen genussvollen Lebensstil besonders geeignet. Sie ist gesund und reich an Vitaminen. Die Kombination von Olivenöl, Kräutern und frischem Gemüse schmeckt hervorragend, stärkt auch das Herz-Kreislauf-System und wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus.

Was verbirgt sich hinter mediterraner Kost? Welche charakteristischen Merkmale zeichnen die mediterrane Ernährung aus? Welche gesundheitlichen Vorteile bringt sie mit sich?
Diese Fragen und weitere schauen wir uns genauer an. Anschließend tauchen wir gemeinsam in die sonnengeküsste Welt der mediterranen Küche ein und enthüllen die Geheimnisse einer der gesündesten Küchen der Welt. Wir werden köstliche Rezepte, inspiriert aus dem Mittelmeerraum, zubereiten und die Vielfalt dieser gesunden und schmackhaften Küche erkunden.

Kursort

Lehrküche im Innerstädtischen Gymnasium

Goetheplatz 5
18055 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 14.05.2025
Uhrzeit
17:45 - 20:45 Uhr
Ort
Ort: Goetheplatz 5, Lehrküche, Innerstädtisches Gymnasium, Goethestr.




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.