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Schulabschlüsse
Schulabschlüsse
Ein Schulabschluss ist Voraussetzung für neue, anspruchsvolle Ziele im Berufsleben. Die Volkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern bieten die Möglichkeit, gebührenfrei die Berufsreife und die Mittlere Reife nachzuholen. Der Bildungsgang "Berufsreife" führt zum Abschluss der 9. Klasse. Der Bildungsgang "Mittlere Reife" führt zum Abschluss der 10. Klasse. Beide Bildungsgänge dauern zwei bis vier Semester, die Anforderungen entsprechen denen des Regelschulsystems.

Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife" sowie zur Anmeldung finden Sie unten stehend.

Schulabschlüsse

Ein Schulabschluss ist Voraussetzung für neue, anspruchsvolle Ziele im Berufsleben. Die Volkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern bieten die Möglichkeit, gebührenfrei die Berufsreife und die Mittlere Reife nachzuholen. Der Bildungsgang "Berufsreife" führt zum Abschluss der 9. Klasse. Der Bildungsgang "Mittlere Reife" führt zum Abschluss der 10. Klasse. Beide Bildungsgänge dauern zwei bis vier Semester, die Anforderungen entsprechen denen des Regelschulsystems.

Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife" sowie zur Anmeldung finden Sie unten stehend.

Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.