Page 14 - VHS_Programm_2021
P. 14

Fachbereich Politik, Gesellschaft, Umwelt




         Schönheit der Tiere - Evolution biologischer Ästhetik
    Die  mit  dem  Nobelpreis  ausgezeichnete  Biologin  Christiane  Nüsslein-Volhard  wird
    in  diesem  Vortrag  zeigen,  welche  Funktionen  visuelle  Attraktion  bei  Tieren  besitzt.
    Natürliche  "standards  of  beauty" sind,  im Anschluss  an Darwin, Resultat und  Motor
    zweigeschlechtlicher  Fortpflanzung,  wobei  die  relativ  schmucklose  Oberfläche  des
    Menschen  enorme  Gestaltungsspielräume  ermöglicht.  Körperliche  Signale  -  Farben,
    Töne,  Gerüche  -  besitzen  zugleich  eine  umfassendere  kommunikative  Funktion  im
    interspezifischen  Zusammenleben  von  Tier-  und  Pflanzenarten.  Wie  kommt  es  aber
    zur  Ausbildung  von  Farben  und  Mustern  an  der  Körperoberfläche?  Erst  in  jüngster
    Zeit  ist  es  gelungen,  die  molekulargenetischen  Mechanismen  zu  entschlüsseln,  die  zur
    Farbproduktion  und  -verteilung  führen.  Im  zweiten  Teil  ihres  Vortrages  zeichnet  Nüsslein-
    Volhard die wissenschaftsgeschichtliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte nach und fasst
    ihre  bahnbrechenden  Studien  zum  Zebrafisch  -  ihrem  Modellorganismus  -  zusammen.


    Kursleitung:   Prof. Dr. Christiane Nüsslein-Volha
    Prof. Dr. Christiane Nüsslein-Volha wurde 1942 bei Magdeburg geboren. Sie ist emeritierte
    Direktorin am Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie in Tübingen und seit 2013 Kanzlerin
    des Ordens Pour le Mérite. Für ihre Entdeckungen von Genen, die die Entwicklung von Tier
    und Mensch steuern, sowie den Nachweis von gestaltbildenden Gradienten im Fliegenembryo
    hat sie zahlreiche Auszeichnungen erhalten, darunter 1995 den Nobelpreis.

    Kurs-Nr.   21F1000004                     Wann:       04.02.2021

    Zeit:      Do. 19:30 - 21:00 Uhr
    Dauer:     1 x 2 Kursstd.
    Ort:       Am Kabutzenhof 20a, Raum 2.L10
    Entgelt:   frei




         Syria, Libya and beyond - Militärische Interventionen und Völker-
         recht

    Das  Völkerrecht  verbietet  es  Staaten,  in  ihren  Beziehungen  Gewalt  auszuüben  -  dies
    allerdings nicht ausnahmslos: Staaten dürfen sich gegen bewaffnete Angriffe verteidigen, sie
    dürfen militärischen Interventionen externer Akteure zustimmen und der UN Sicherheitsrat
    verfügt über die Kompetenz, militärisches Eingreifen zu autorisieren. Vor dem Hintergrund
    dieser  Regeln  des  Friedenssicherungsrechts  und  der  Interventionen  in  Libyen  und  Syrien
    wird sich der Vortrag folgenden Fragen zuwenden: Unter welchen Umständen erlaubt das
    Völkerrecht militärische Interventionen externer Akteure? Unter welchen Voraussetzungen
    sollte  es  diese  erlauben?  Wann  sind  Interventionen  ein  Gebot,  wann  eine  Gefahr?




    12
   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19