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Fachbereich Politik, Gesellschaft, Umwelt
Schönheit der Tiere - Evolution biologischer Ästhetik
Die mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Biologin Christiane Nüsslein-Volhard wird
in diesem Vortrag zeigen, welche Funktionen visuelle Attraktion bei Tieren besitzt.
Natürliche "standards of beauty" sind, im Anschluss an Darwin, Resultat und Motor
zweigeschlechtlicher Fortpflanzung, wobei die relativ schmucklose Oberfläche des
Menschen enorme Gestaltungsspielräume ermöglicht. Körperliche Signale - Farben,
Töne, Gerüche - besitzen zugleich eine umfassendere kommunikative Funktion im
interspezifischen Zusammenleben von Tier- und Pflanzenarten. Wie kommt es aber
zur Ausbildung von Farben und Mustern an der Körperoberfläche? Erst in jüngster
Zeit ist es gelungen, die molekulargenetischen Mechanismen zu entschlüsseln, die zur
Farbproduktion und -verteilung führen. Im zweiten Teil ihres Vortrages zeichnet Nüsslein-
Volhard die wissenschaftsgeschichtliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte nach und fasst
ihre bahnbrechenden Studien zum Zebrafisch - ihrem Modellorganismus - zusammen.
Kursleitung: Prof. Dr. Christiane Nüsslein-Volha
Prof. Dr. Christiane Nüsslein-Volha wurde 1942 bei Magdeburg geboren. Sie ist emeritierte
Direktorin am Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie in Tübingen und seit 2013 Kanzlerin
des Ordens Pour le Mérite. Für ihre Entdeckungen von Genen, die die Entwicklung von Tier
und Mensch steuern, sowie den Nachweis von gestaltbildenden Gradienten im Fliegenembryo
hat sie zahlreiche Auszeichnungen erhalten, darunter 1995 den Nobelpreis.
Kurs-Nr. 21F1000004 Wann: 04.02.2021
Zeit: Do. 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer: 1 x 2 Kursstd.
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Raum 2.L10
Entgelt: frei
Syria, Libya and beyond - Militärische Interventionen und Völker-
recht
Das Völkerrecht verbietet es Staaten, in ihren Beziehungen Gewalt auszuüben - dies
allerdings nicht ausnahmslos: Staaten dürfen sich gegen bewaffnete Angriffe verteidigen, sie
dürfen militärischen Interventionen externer Akteure zustimmen und der UN Sicherheitsrat
verfügt über die Kompetenz, militärisches Eingreifen zu autorisieren. Vor dem Hintergrund
dieser Regeln des Friedenssicherungsrechts und der Interventionen in Libyen und Syrien
wird sich der Vortrag folgenden Fragen zuwenden: Unter welchen Umständen erlaubt das
Völkerrecht militärische Interventionen externer Akteure? Unter welchen Voraussetzungen
sollte es diese erlauben? Wann sind Interventionen ein Gebot, wann eine Gefahr?
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