Page 9 - VHS_Programm_2021
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Informationen zur Bildungsprämie



       Sie wollen sich beruflich weiterbilden? Dann nutzen

       Sie die Bildungsprämie!


       Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt damit aus Mitteln des
       Europäischen Sozialfonds die individuelle berufliche Weiterbildung Erwerbstätiger.

       Unter folgenden Voraussetzungen können Sie einen Prämiengutschein im Wert von
       maximal 500,00 EUR erhalten:

       •  Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Diese Voraus-
          setzung ist auch erfüllt, wenn Sie während der Mutterschutzfrist, in Eltern- oder
          Pflegezeit einen gültigen Arbeitsvertrag im Umfang von mindestens 15 Stunden
          wöchentliche Arbeitszeit haben.
       •  Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 20.000 EUR (bei gemein-
          sam Veranlagten 40.000 EUR) betragen.
       •  Sie müssen sich in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen!


       Die Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist als Beratungsstelle
       für die Bildungsprämie anerkannt.

       Unter der folgenden Telefonnummer können Sie einen persönlichen Beratungster-
       min vereinbaren: 0381 381-4300
       Zum Beratungstermin müssen Sie Folgendes mitbringen:

       → Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein o. ä.)
       → Beschäftigungsnachweis, z. B. Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder aktuelle Ge-
         haltsabrechnung
       → aktueller Einkommenssteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr
         (ersatzweise aktuelle Lohnabrechnungen oder Arbeitsvertrag etc.)

       Bitte beachten Sie:
       •  Sie können in jedem Jahr nur einen Prämiengutschein erhalten.
       •  Die Rechnung darf vor dem Beratungsgespräch noch nicht ausgestellt oder be-
          zahlt worden sein.
       •  Die Weiterbildung darf vor dem Beratungsgespräch noch nicht begonnen haben.
       •  Die Weiterbildung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins
          beginnen.
       •  Sie müssen 50 % der Kosten selbst tragen.




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