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Kursdetails
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25F422R201 Spanisch - für die Reise - Niveaustufe A1

Zielgruppe: Interessierte ohne Vorkenntnisse

Planen Sie eine Reise nach Spanien oder Lateinamerika? Mit unserem Spanischkurs für die Reise werden Sie gut vorbereitet. Sie lernen die wichtigsten Wörter und Sätze für alltägliche Situationen, wie im Restaurant, beim Einkaufen oder auf dem Markt. Außerdem gewährt Ihnen unser Kursleiter, ein Muttersprachler, kulturelle Einblicke in die Gepflogenheiten spanischsprachiger Länder.

Fühlen Sie sich sicherer und selbstbewusster auf Ihrer Reise.

Kursort

Raum 3.L06

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 17.06.2025
Uhrzeit
17:00 - 20:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L06
Datum
2. Termin am 18.06.2025
Uhrzeit
17:00 - 20:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L06
Datum
3. Termin am 19.06.2025
Uhrzeit
17:00 - 20:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L06
Datum
4. Termin am 24.06.2025
Uhrzeit
17:00 - 20:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L06
Datum
5. Termin am 25.06.2025
Uhrzeit
17:00 - 20:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L06




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.