25F302ST03 Tänzerisches Kreislauftraining für Senioren*innen
Beginn | Mi., 30.04.2025, 10:00 - 12:00 Uhr |
Kursentgelt | 56,00 € |
Dauer | 8 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Dana Schestag
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Wissenschaftliche Studien der Uni Bochum belegen:
"Tanzen kann dazu beitragen, Krankheiten wie Alzheimer, Demenz, Parkinson und Arthrose vorzubeugen. Tanzen trainiert die Motorik, die Bewegung im Raum und geistige Fertigkeiten."
In den Kursen erfahren Sie die anregende Wirkung der Musik und die Vielfalt der Bewegungen der unterschiedlichen Tänze. Ausgehend von einfachen Schrittfolgen, lernen Sie, diese zu anspruchsvollen Kombinationen zusammenzufügen. Das trainiert die Konzentration und das Gedächtnis.
Das Training bringt den Kreislauf in Schwung, hält die Gelenke in Bewegung, fördert das Reaktionsvermögen, die Koordination, die Balance und dient damit der Sturzprophylaxe. Es wirkt positiv auf Herz, Kreislauf, Stoffwechsel und das vegetative Nervensystem. Daneben vermittelt es Erfolgserlebnisse, macht Spaß und erfrischt die Seele!
Die Teilnehmenden lernen u. a. die theoretische Grundlagen über die Wirkung von Bewegungen auf den menschlichen Körper. Tänzerische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Kursort
MGH IN VIA Lütten Klein
Danziger Str. 45 d
18107 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.