25F228PG02 Keramik für Einsteiger*innen
Beginn | Di., 29.04.2025, 16:00 - 18:15 Uhr |
Kursentgelt | 206,70 € |
Dauer | 11 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Elena Schiffner
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Das Arbeiten mit dem natürlichen Werkstoff Ton verlangt nicht nur Fingerspitzengefühl und Kreativität, sondern setzt auch Wissen über das Material (Ton, Glasuren), handwerkliche Techniken und gestalterisch-ästhetische Grundlagen voraus. Beim schöpferischen Umgang mit dem Material wird dies nach und nach erlernt und immer mehr verinnerlicht. Bald werden kreative Gestaltungsprozesse und die handwerkliche Fertigkeit, kleine Kunstwerke entstehen zu lassen, Sie mit Stolz und Freude auf das selbst Geschaffene erfüllen lassen.
Im Vordergrund steht das Gefäß, aber auch das figürliche Gestalten soll nicht zu kurz kommen. Wer also viel rund ums Töpfern erlernen und erfahren will, wer Freude am handwerklichen Gestalten hat und am Experiment mit Form und Farbe, ist hier richtig und willkommen.
Hinweis: Die Materialkosten werden bei verspätetem Einstieg in voller Höhe berechnet und bei Kursabbruch nicht erstattet.
Anmeldungen bitte nur über die Volkshochschule!
Kursort
Raum 1.R06
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.