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Kursdetails
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25H104ET12 Schaltanlage Wallstation der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH: "Wie funktioniert Strom"? Das Rostocker Stromnetz von gestern und heute.

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Die Stadtwerke Rostock sind der leistungsfähige Strom-Netzbetreiber in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Mit mehr als 140.000 Kunden im Stromnetz sind wir zudem der größte städtische Netzwerkbetreiber im Nordosten Deutschlands. Im Rahmen unserer Veranstaltung erfahren Sie viel Wissenswertes rund um die Stromversorgung. An historischen Anlagen zeigen wir Ihnen, wie Schaltungen ausgeführt werden. Wer möchte, kann es auch selbst mal ausprobieren.

Treffpunkt: Haus der Stadtwerke, Kröpeliner Straße 32

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich ist.

Kursort

Haus der Stadtwerke, Kröpeliner Str. 32




Termine

Datum
1. Termin am 14.09.2025
Uhrzeit
14:00 - 15:00 Uhr
Ort
Ort: Haus der Stadtwerke, Kröpeliner Str. 32, 18055 Rostock




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.