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Kursdetails
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25F2020002 Autor werden - zwischen Traum und Wirklichkeit

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

„Autor*in” ist ein sehr grob gefasster Begriff. Doch was verbirgt sich tatsächlich dahinter, wie arbeitet ein Autor / eine Autorin, wie ist das Zusammenspiel mit dem Verlag und die Arbeit, die man selber hineinstecken muss? Und da ist auch noch die größte Frage, kann man vom Schreiben überhaupt leben? In diesem Seminar wird sich mit genau solchen Fragen beschäftigt. Wie sieht es hinter der Fassade von Autor*innen aus, wie viel Arbeit und Enttäuschen stecken in diesem Beruf? Worauf muss man sich wirklich einstellen, wenn man seinen Traum des eigenen Buches verfolgen will und welche harten Realitäten können auf junge Autoren warten?
Die Dozentin und Autorin Cosima Lang hat schon immer gerne in fremden Welten und abenteuerlichen Geschichten gelebt. In der Schule hatte sie lieber die Nase in einem guten Buch, als auf die Tafel zu schauen. Mit 18 Jahren fand sie schließlich den Mut, auch ihre eigenen Geschichten niederzuschreiben. Ihre Liebe zu Fantasy drückt Cosima Lang auch in Form von Make Up-Looks, die sie oft passend zu Büchern gestaltet, aus.

Kursort

Raum 1.L08

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 09.05.2025
Uhrzeit
16:00 - 19:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08
Datum
2. Termin am 10.05.2025
Uhrzeit
09:30 - 16:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.L08




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.