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Kursdetails
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25F2020001 Den eigenen Roman schreiben - ein Manuskript von A bis Z

Für viele ist es ein Traum, doch der muss es nicht bleiben - Die eigene Geschichte zu Papier zu bringen und als Roman veröffentlichen. Doch wie viel Arbeit steckt wirklich hinter der eigenen Geschichte, wie genau funktioniert der Schreibprozess und wie geht es mit dem fertigen Manuskript weiter? Dieses Seminar beschäftigt sich ausführlich mit der Entwicklung und dem Schreiben der eigenen Geschichte, von der allerersten Idee bis zum letzten Satz. Die einzelnen Schritte werden detailliert erörtert, sowie Höhen und Tiefen aufgezeigt. Außerdem soll sich abschließend mit der Frage auseinandergesetzt werden, auf welchem Weg der eigene Roman veröffentlicht werden kann.

Die Dozentin und Autorin Cosima Lang hat schon immer gerne in fremden Welten und abenteuerlichen Geschichten gelebt. In der Schule hatte sie lieber die Nase in einem guten Buch, als auf die Tafel zu schauen. Mit 18 Jahren fand sie schließlich den Mut, auch ihre eigenen Geschichten niederzuschreiben. Ihre Liebe zu Fantasy drückt Cosima Lang auch in Form von Make Up-Looks, die sie oft passend zu Büchern gestaltet, aus.

Kursort

Raum 2.L10

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock

Kursort

Raum 3.L07

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 17.03.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.L10
Datum
2. Termin am 07.04.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.L10
Datum
3. Termin am 14.04.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.L10
Datum
4. Termin am 28.04.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.L10
Datum
5. Termin am 05.05.2025
Uhrzeit
17:00 - 19:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L07




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.