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Fachbereich Politik, Gesellschaft, Umwelt
Krank hinter Gittern - Die Abteilung Heil- und Pflegeanstalt des Straf-
gefängnisses Neustrelitz-Strelitz zwischen 1939 und 1945
Mit dem Inkrafttreten des so genannten Gewohnheitsverbrechergesetzes kurz nach dem
Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 verschärfte sich in Mecklenburg das Problem der
sicheren Unterbringung von sogenannten "geisteskranken Rechtsbrechern", die nach § 42 b
dieses Gesetzes zu einem Maßregelvollzug in einer gesicherten Heil- und Pflegeanstalt verur-
teilt wurden. Die drei damals existierenden mecklenburgischen Anstalten - Sachsenberg bei
Schwerin, Gehlsheim bei Rostock und Domjüch bei Neustrelitz - hatten nur unzureichende
Möglichkeiten, diese Personen unterzubringen. Manche von ihnen weigerten sich sogar, der-
artige "Problempatienten" aufzunehmen. Eine Lösung dieses Problems war zwingend not-
wendig. Diese fand man, allerdings erst 1939, als im Landesgefängnis Neustrelitz-Strelitz ein
Haftgebäude leergezogen wurde. Im September 1939 richtete man im großen Hafthaus I zu-
nächst eine Station für "geisteskranke Rechtsbrecher", genannt Abteilung III, und dann später
1943 eine Station für sogenannte "asoziale Tuberkulosekranke" ein, in der bis zum Kriegsende
jedoch hauptsächlich Tbc-kranke Zwangsarbeiter aus dem Osten eingewiesen wurden.
Reinhard Simon berichtet in seinem zweiten Buch über die Ergebnisse seiner Recherchen zu
den Schicksalen der hier inhafttierten Menschen.
Kursleitung: Reinhard Simon
Kurs-Nr. 21H1010024 Wann: 24.11.2021
Zeit: Mi. 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer: 1 x 2 Kursstd.
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Raum 2.L10
Entgelt: 7,00 € (Abendkasse)
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