25H1040011 Täublinge und Milchlinge – Einblicke in zwei faszinierende Pilzgruppen*
Beginn | Mo., 13.10.2025, 17:00 - 18:30 Uhr |
Kursentgelt | 8,00 € |
Dauer | 1 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Veronika Weisheit
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Täublinge und Milchlinge gehören zu den Pilzen, die mit ihrer Vielfalt und besonderen Merkmalen begeistern. Trotz ihrer Verwandtschaft unterscheiden sie sich deutlich in ihrem Aussehen und ihrer Bestimmung. In diesem Vortrag nimmt Pilzexpertin Veronika Weisheit die Teilnehmenden mit auf eine Entdeckungsreise in die Welt dieser spannenden Pilzgruppen.
Täublinge sind bekannt für ihre bunte Vielfalt und die oft farbenfrohen, durchdringenden Täublingsgerüche, die von fruchtig bis unangenehm reichen können. Der Vortrag erklärt, wie man Täublinge sicher erkennt, welche Unterschiede es zwischen den essbaren und den giftigen Arten gibt und welche besonderen Merkmale bei der Bestimmung helfen.
Milchlinge wiederum zeichnen sich durch ihren markanten Milchsaft aus, der beim Anschnitt der Fruchtkörper austritt. Besonders die weiße Milch, die bei einigen Arten sofort in verschiedene Farben übergeht, macht sie unverwechselbar. Die Referentin wird auf die verschiedenen Milchlingarten eingehen, ihre typischen Lebensräume erläutern und auf die häufigsten Verwechslungen hinweisen.
Ein informativer Vortrag für Pilzsammler und Naturfreunde, die ihre Fähigkeiten in der Pilzbestimmung vertiefen und die faszinierende Welt der Täublinge und Milchlinge entdecken möchten.
Die Dozentin Veronika Weisheit ist Pilzberaterin des Landkreises Rostock.
Kursort
Raum 4.L01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.