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Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Entgelte
Die Höhe der einzelnen Entgelte für das jeweilige Angebot entnehmen Sie bitte diesem Programm. Der hier angegebene Betrag wurde auf der Grundlage der Entgeltordnung der Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
 berechnet. Entstehen der Volkshochschule neben den Entgelten zusätzliche Kosten (z. B. Materialkosten, Kosten für bestimmte Arbeitsmittel), so sind diese grundsätzlich durch die Teilnehmenden selbst zu tragen. Die entsprechenden Beträge sind im Programm ausgewiesen.

Die erhobenen Entgelte schließen Kosten für dauernd in der Hand der Teilnehmenden bleibende Arbeitsmittel nicht ein. Prüfungen sind entgeltpflichtig.


Fälligkeit
Das Teilnahmeentgelt wird mit der Anmeldung spätestens bei Veranstaltungsbeginn fällig. Ist zum Fälligkeitstermin die Zahlung des Entgeltes nicht erfolgt, wird ein kostenpflichtiges Mahnverfahren eingeleitet.

Entgelte für die Teilnahme an Einzelveranstaltungen sind unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn bar zu entrichten, wenn im Veranstaltungsprogramm keine andere Regelung angegeben ist.


Ermäßigungen
Schüler*innen, Auszubildenden, Direktstudentierenden, Inhaber*innen der Ehrenamtscard der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Asylbewerber*innen sowie Empfänger*innen von Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird bei Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung des Kursentgeltes von 30 % gewährt.

Inhaber*innen des Warnowpasses erhalten eine Ermäßigung von 50 % des Kursentgeltes.

Entgelte für die Teilnahme an Einzelveranstaltungen werden nicht ermäßigt.

Ermäßigungsberechtigungen müssen bei der Anmeldung geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung ist ausgeschlossen.


Mindestteilnehmendenanzahl
Die Zahlung des Entgeltes begründet den Anspruch auf Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung nur unter dem Vorbehalt, dass sich dafür die geforderte Mindestanzahl von Teilnehmenden verbindlich angemeldet hat.

Veranstaltungen der Volkshochschule finden grundsätzlich nur statt, wenn die Veranstaltung mit mindestens 10 Teilnehmenden beginnt. Im Bereich Grundbildung beträgt diese Mindestteilnehmendenanzahl 5.

In Ausnahmefällen kann nach Entscheidung der Amtsleitung der Volkshochschule eine Veranstaltung auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenanzahl beginnen. In diesen Fällen kann das Entgelt den veränderten Bedingungen angepasst und neu festgelegt werden.


Teilnahme an einem schon laufenden Kurs
Die Teilnahme an einem Kurs nach seinem regulären Beginn ist nach Beratung mit der jeweiligen Fachbereichsleitung möglich.

Tritt der*die Teilnehmende nachträglich einem laufenden Kurs bei, so ist nach den Regelungen des § 5 der Entgeltordnung entweder das volle oder ein anteiliges Entgelt zu zahlen.


Kurswechsel
Sollten Sie sich sicher sein, dass die Ansprüche eines Kurses Ihren Lernvoraussetzungen nicht entsprechen, obwohl Sie unser Beratungsangebot in Anspruch genommen haben, können Sie nach Rücksprache mit der verantwortlichen Fachbereichsleitung in einen anderen Kurs höherer oder niedrigerer Niveaustufe wechseln. Dabei können Entgeltnachzahlungen oder -erstattungen notwendig werden.


Rückzahlungen bei Kursausfall
Entgelte werden bei Ausfall von mindestens 80 % der geplanten Kursstunden in voller Höhe zurückgezahlt. Fallen weniger als 80 % der geplanten Kursstunden aus, erfolgt die Erstattung anteilig.


Kursabbruch aus dringenden persönlichen Gründen
Wenn ein*e Teilnehmer*in nachgewiesenermaßen aus dringenden persönlichen Gründen nicht mehr am Kurs teilnehmen kann, erfolgt eine Erstattung des nicht in Anspruch genommenen Entgeltes.

Dieser Anspruch auf Rückzahlung besteht nur, wenn mindestens die Hälfte der vorgesehenen Kursstunden nicht mehr besucht werden kann, die Volkshochschule spätestens zwei Wochen nach Eintritt des Rückzahlungsgrundes über die Unmöglichkeit des weiteren Kursbesuches informiert wurde und die Erstattung des Entgeltes spätestens bis zum Ende des Semesters, in dem der Kurs stattfand, schriftlich beantragt wurde.

Dringende persönliche Gründe, die eine Erstattung des Teilnahmeentgeltes ermöglichen, sind ein Wohnungswechsel, der ein Erreichen des Kursortes im zumutbaren Rahmen ausschließt, eine längerfristige Krankheit sowie veränderte Arbeitszeiten bzw. die Aufnahme einer Arbeit, die den geplanten Besuch eines Kurses verhindern.

Teilnahmeentgelte für Veranstaltungen, die höchstens an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden, können nur dann erstattet werden, wenn die Erstattung noch vor Veranstaltungsbeginn geltend gemacht wird.

Für Semesterkurse „Deutsch als Fremdsprache" sind anteilige Rückzahlungen für ausländische Teilnehmende unabhängig von der besuchten Kursstundenanzahl möglich, wenn ihr Aufenthalt in Rostock beendet wird.

Im Falle einer Rückzahlung, die auf einem Umstand beruht, den die Volkshochschule nicht zu vertreten hat, ist eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 EUR zu entrichten.

Bei Rücktritten von DTZ-Prüfungen, aus Gründen der in der geltenden Entgeltordnung benannten Sachverhalte, wird nur der für die Volkshochschule nicht kostenrelevante Teil der Prüfungsentgelte erstattet. Der Verwaltungskostenanteil wird nicht erstattet. Der Verwaltungskostenanteil beträgt 30,00 EUR.


Sonstige Entgelte
Auf der Grundlage der gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden für die nachstehend aufgeführten Leistungen die folgenden Gebühren erhoben:

- Teilnahmebestätigung für Kurse außerhalb des laufenden Semesters: 4,00 EUR,

- aktuelle Teilnahmebestätigung nach persönlicher Anforderung (Einzelanfertigung): 3,00 EUR,

- sonstige Zeugnisse und Zertifikate in Abhängigkeit vom tatsächlichen Aufwand: 3,90 EUR - 14,60 EUR,

- Bescheinigung zur Vorlage: 2,00 EUR.


Ferien
Im Allgemeinen gilt für Kurse der Volkshochschule die Schulferienregelung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht. Jedoch kann in besonderen Fällen eine kursfreie Zeit vereinbart werden. Die erforderlichen Absprachen zwischen den Teilnehmenden und der Kursleitung erfolgen dann zu Beginn des Kurses.


Kund*innenhinweise und Beschwerdemöglichkeiten
Die Mitarbeitenden der Volkshochschule haben alles in ihren Kräften Stehende getan, damit sich für Sie Ihre Kursteilnahme erfolgreich und angenehm gestaltet.

Sollte es dennoch zu kritikwürdigen Umständen kommen, sind wir sehr daran interessiert, darüber durch Sie informiert zu werden. Für diesbezügliche Gespräche stehen Ihnen Ihre Kursleitung, aber auch die Fachbereichsleitungen sowie die Leitung der Einrichtung gern zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie Ihre Kritik in schriftlicher, auch anonymer Form äußern.
 

Sonstige Serviceleistungen:


Lernwerkstatt
In den Fachbereichen "Schulabschlüsse" und "Grundbildung" existiert eine Lernwerkstatt, in der entsprechende Lernaufgaben durch die Nutzung von Lernsoftware, Literatur und des Internets selbstständig gelöst werden können.
 

Bestätigungen/Zertifikate
Am Ende eines Kurses können Sie sich Ihre Teilnahme durch uns bestätigen lassen. Gern stellen wir Ihnen eine entsprechende Teilnahmebestätigung aus. Diese Leistung können Sie entgeltfrei in Anspruch nehmen, wenn Sie die Teilnahmebestätigung am Ende des Kurses auf einer von den Kursleitenden ausgegebenen Liste anfordern.

Außerhalb dieses Verfahrens angeforderte Teilnahmebestätigungen sind kostenpflichtig. Die Preise dafür entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „sonstige Entgelte" der Entgeltordnung.
 

Lernmittel
Lern- und Arbeitsmittel, die in der Hand der Lernenden bleiben, werden grundsätzlich nicht durch die Volkshochschule gestellt (Ausnahmen werden bei den einzelnen Angeboten beschrieben).
 

In eigener Sache
Die Mitarbeitenden der Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben dieses Programm mit großer Sorgfalt verfasst. Trotzdem können äußere, durch uns nicht beeinflussbare Bedingungen in wenigen Fällen zu Veränderungen der Kursdaten, wie Beginn, Dauer, Ort usw. führen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.