Page 276 - VHS Programm_2020
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Fachbereich Schulabschlüsse




     Info


     Als Beleg für den wichtigern Grund können zum Beispiel eingereicht werden:

       •   ein ärztliches Attest
       •   ein Gutachten
       •   eine Empfehlung des Arbeitsamtes

     Sind Wiederholungen des Bildungsganges an der Volkshochschule mög-
     lich, wenn der Abschluss nicht erzielt wurde?

     Ein  Nichterbringen  der  für  den  Abschluss  erforderlichen  Leistungen,  sei  es  in  den
     Vorbereitungskursen oder während der Prüfungen, führt zum Nichterreichen des Ab-
     schlusses. Auch ein Abbrechen der Vorbereitungskurse und eine Nichtteilnahme an
     den Prüfungen bedeuten ein Nichterreichen des Abschlusses. Laut § 13 der Volkshoch-
     schulabschlussverordnung gilt dann:
     „Wer den Abschluss nicht erreicht hat, kann den Bildungsgang wiederholen. Es sind
     höchstens zwei Wiederholungen möglich.“
     Können  Zugewanderte  einen  bereits  als  gleichwertig  definierten  Ab-
     schluss noch einmal erwerben?
     Für  die  Anerkennung  von  ausländischen  Schulabschlüssen  ist  in  Mecklenburg-Vor-
     pommern das Bildungsministerium zuständig.
     Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausge-
     schlossen. Das gilt auch, wenn die Interessenten den Wunsch haben, zusätzlich einen
     deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
     Wie erfolgt die Anmeldung?

     Auf unserer Internetseite www.vhs-hro.de finden Sie das Anmeldeformular unter:
       Über uns
       Downloads
       Downloads von Formularen
       Anmeldung zum 2. Bildungsweg
     Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300. Zum
     Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Formular und die darin angegebenen Doku-
     mente mit.
     Auf der nächsten Seite finden Sie den Weg zur Anmeldung als Übersicht dargestellt.







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