Page 276 - VHS Programm_2020
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Fachbereich Schulabschlüsse
Info
Als Beleg für den wichtigern Grund können zum Beispiel eingereicht werden:
• ein ärztliches Attest
• ein Gutachten
• eine Empfehlung des Arbeitsamtes
Sind Wiederholungen des Bildungsganges an der Volkshochschule mög-
lich, wenn der Abschluss nicht erzielt wurde?
Ein Nichterbringen der für den Abschluss erforderlichen Leistungen, sei es in den
Vorbereitungskursen oder während der Prüfungen, führt zum Nichterreichen des Ab-
schlusses. Auch ein Abbrechen der Vorbereitungskurse und eine Nichtteilnahme an
den Prüfungen bedeuten ein Nichterreichen des Abschlusses. Laut § 13 der Volkshoch-
schulabschlussverordnung gilt dann:
„Wer den Abschluss nicht erreicht hat, kann den Bildungsgang wiederholen. Es sind
höchstens zwei Wiederholungen möglich.“
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Ab-
schluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vor-
pommern das Bildungsministerium zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausge-
schlossen. Das gilt auch, wenn die Interessenten den Wunsch haben, zusätzlich einen
deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Auf unserer Internetseite www.vhs-hro.de finden Sie das Anmeldeformular unter:
Über uns
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Downloads von Formularen
Anmeldung zum 2. Bildungsweg
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300. Zum
Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Formular und die darin angegebenen Doku-
mente mit.
Auf der nächsten Seite finden Sie den Weg zur Anmeldung als Übersicht dargestellt.
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