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Kursdetails
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Veranstaltung "Der kommunale Wärmeplan für Rostock - Startschuss für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und aktueller Umsetzungsstand" (Nr. 104ET14) wurde in den Warenkorb gelegt.

25H104ET14 Der kommunale Wärmeplan für Rostock - Startschuss für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und aktueller Umsetzungsstand

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat seit Juni 2022 einen von der Rostocker Bürgerschaft beschlossenen kommunalen Wärmeplan. Dieser Plan zeigt die Handlungsoptionen, mit denen in Rostock eine klimaneutrale, bezahlbare und gesicherte Wärmeversorgung umgesetzt werden kann. Wichtiger Bestandteil ist dabei das bestehende Fernwärmenetz, das weiterentwickelt und mit Wärme aus erneuerbaren Quellen gespeist werden soll. Auch Stadtbereiche, die heute noch Erdgas für die Wärmeversorgung nutzen, wurden in die Planung einbezogen.

Im Rahmen des Vortrags wird berichtet, auf welcher Grundlage und in welchem Prozess der Wärmeplan erstellt worden ist. Es werden das Ergebnis, der aktuelle Umsetzungsstand sowie die nächsten Umsetzungsschritte vorgestellt.

Die Referentin Andrea Arnim ist Mitarbeiterin des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz, der Referent Uwe Hempfling ist Mitarbeiter der Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität. Beide haben intensiv an der Erstellung des Rostocker Wärmeplans mitgewirkt.

Der Kurs liegt bereits im Warenkorb

Kursort

Raum 4.L01

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 06.11.2025
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.