25H702GM20 Mathematisches Grundwissen - Level 2
Beginn | Fr., 12.09.2025, 08:00 - 08:45 Uhr |
Kursentgelt | frei |
Dauer | 11 x 1 Kursstd. |
Kursleitung |
Kim Marie Nagel
Heike Meinke |
- Zuzählen/Addition und Abziehen/Subtraktion in ansteigenden Zahlenräumen
- das kleine Einmaleins
Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen erhöht die Sicherheit im Umgang mit Additions- und Subtraktionsaufgaben im Zahlenbereich bis 100. Partner- und Gruppenarbeit regen das gegenseitige Helfen an und befähigen zu Lösungen, die in Einzelarbeit nicht so schnell erbracht werden könnten. Die Arbeit im Team wird als Chance und Notwendigkeit verinnerlicht. Der Einsatz der LÜK-Kontrollgeräte ermöglicht vielfältiges strukturiertes Üben und die Ergebnisse sind selbstständig kontrollierbar.
Weitere Schwerpunkte liegen auf der Beherrschung der Einmaleinsfolgen, der Multiplikation und der Division.
Mit den Materialvorlagen erhalten alle eine sorgfältig abgestimmte Auswahl zur Einführung, Übung und Differenzierung - auch für unterschiedliche Schwierigkeitsgrade.
Kursort
Hundsburgallee 11a
18069 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.