25H301YE04 Kundalini Yoga = Yoga des Bewusstseins = Yoga der Energie
Beginn | Di., 09.09.2025, 17:00 - 18:30 Uhr |
Kursentgelt | 120,00 € |
Dauer | 12 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Annett Mohr
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Sat Naam lieber Yogi,
Sat Naam liebe Yogini,
ich bin Vedia Shanti & unterrichte mit Liebe & Leidenschaft Kundalini Yoga.
Mit Kundalini Yoga kannst du dir eine kleine Auszeit vom Alltag nehmen.
Mal intensive, mal ruhige Übungen helfen dir, den Stress vom Alltag abzuschütteln & dich lebendig zu fühlen.
Atemtechniken, Asanas (Übungen), Mantras & Meditationen öffnen Räume der Entspannung & Ruhe.
Du benötigst für diese Yogaform keine Vorkenntnisse.
Ich freue mich auf dich & heiße dich herzlich Willkommen in der Welt des Kundalini Yoga!
Kursort
Raum 4.R01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20 a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.