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Kursdetails
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Veranstaltung "Englisch für die Reise - Wochenkurs - Niveaustufe A1" (Nr. 406R202) wurde in den Warenkorb gelegt.

25F406R202 Englisch für die Reise - Wochenkurs - Niveaustufe A1

Zielgruppe: Interessierte ohne bzw. mit geringen Vorkenntnissen

In diesem Wochenkurs von Montag bis Freitag werden Sie mit den wichtigsten Wendungen der Englischen Sprache vertraut gemacht, um während Ihres Urlaubs im Ausland nicht nur auf Deutsch zurückgreifen zu müssen.
Sie üben Begrüßungen und Höflichkeitsfloskel ein, Sie erfahren, wie man Bestellungen im Restaurant aufgibt und vieles mehr. Freuen Sie sich auf Ihre Reise und lernen Sie gemeinsam an der unserer Volkshochschule im Kreise von Gleichgesinnten eine neue Sprache bzw. frischen Ihre Kenntnisse auf.

Der Kurs liegt bereits im Warenkorb

Kursort

Raum 3.L01

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 23.06.2025
Uhrzeit
17:00 - 20:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L01
Datum
2. Termin am 24.06.2025
Uhrzeit
17:00 - 20:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L01
Datum
3. Termin am 25.06.2025
Uhrzeit
17:00 - 20:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L01
Datum
4. Termin am 26.06.2025
Uhrzeit
17:00 - 20:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L01
Datum
5. Termin am 27.06.2025
Uhrzeit
17:00 - 20:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 3.L01




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.