25H4049903 Einbürgerungstest zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft - Bitte beachten Sie den Anmeldezeitraum!
Beginn | Mi., 19.11.2025, 17:30 - 19:00 Uhr |
Kursentgelt | 25,00 € |
Dauer | 1 X 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Petra Suleiman
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Eine Anmeldung ist nur persönlich während des Anmeldezeitraums und nur dienstags, zu unseren Sprechzeiten mit gültigem Identifikationsdokument (Ausweis, Reisepass) möglich. Sie erhalten im Nachgang eine Rechnung per E-Mail zugesandt, um das Testentgelt in Höhe von 25 EUR zu bezahlen. Bitte achten Sie darauf, dass die Testgebühr vor dem Testtag entrichtet worden ist.
Anmeldezeitraum: 30.09.2025 bis 14.10.2025
Am Testtag müssen Sie sich bitte eine halbe Stunde vor dem Testbeginn in der Cafeteria im Erdgeschoss einfinden. Bringen Sie am Testtag unbedingt Ihren gültigen Ausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel mit.
Kursort
Raum 4.L01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.