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24H602MV5H Mittlere Reife - Abschluss 2025 (H) - 5 Tage/Woche

Ein Neueinstieg ist ausgeschlossen.
3. Semester von 4 Semestern

Der Erwerb der Mittleren Reife ist geregelt in der
"Verordnung über den Erwerb von Schulabschlüssen im Sekundarbereich I (Schulabschlussverordnung - AVO Sek I M-V)".

Die Anforderungen entsprechen denen der Jahrgangsstufe 10 des Regelschulsystems.

Durchschnittliche Gesamtstundenzahl pro Woche: 30 UE
Unterrichtsfächer: die verbindliche Festlegung erfolgt im Stundenplan

Zeugnisausgabe: 17.07.2025

Anmeldung nur nach vorheriger individueller Beratung

Kursort

Raum 1.R02

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock

Kursort

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock

Kursort

Raum 2.R01

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 26.09.2024
Uhrzeit
09:45 - 11:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.R02
Datum
2. Termin am 26.09.2024
Uhrzeit
11:30 - 13:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
3. Termin am 27.09.2024
Uhrzeit
08:00 - 09:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
4. Termin am 27.09.2024
Uhrzeit
09:45 - 11:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.L07
Datum
5. Termin am 27.09.2024
Uhrzeit
11:30 - 13:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
6. Termin am 30.09.2024
Uhrzeit
08:00 - 09:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
7. Termin am 30.09.2024
Uhrzeit
09:45 - 11:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
8. Termin am 30.09.2024
Uhrzeit
11:30 - 13:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
9. Termin am 01.10.2024
Uhrzeit
08:00 - 09:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
10. Termin am 01.10.2024
Uhrzeit
09:45 - 11:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
11. Termin am 01.10.2024
Uhrzeit
11:30 - 13:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
12. Termin am 02.10.2024
Uhrzeit
08:00 - 09:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 1.R02
Datum
13. Termin am 02.10.2024
Uhrzeit
09:45 - 11:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
14. Termin am 02.10.2024
Uhrzeit
11:30 - 13:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
15. Termin am 07.10.2024
Uhrzeit
08:00 - 09:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
16. Termin am 07.10.2024
Uhrzeit
09:45 - 11:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
17. Termin am 07.10.2024
Uhrzeit
11:30 - 13:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
18. Termin am 08.10.2024
Uhrzeit
08:00 - 09:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
19. Termin am 08.10.2024
Uhrzeit
09:45 - 11:15 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
Datum
20. Termin am 08.10.2024
Uhrzeit
11:30 - 13:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.R01
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Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.