Page 346 - VHS_Programm_2021
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Entgeltordnung




      Fachbereich                           Entgelt pro Kursstunde in EUR
      Naturheilkunde, Ernährung, alternative Heil- 3,50 - 7,00
      formen
      Erste Hilfe, Pflege, Gesundheitstheorie   2,00 - 3,00
      Sprachen Europäischer Referenzrahmen   2,30
       Niveaustufe A1                       2,40
       Niveaustufe A2                       2,70 - 3,00
       Niveaustufe B1                       3,00 - 3,30
       Niveaustufe B2/C1
      Andere Sprachen                       3,00 - 3,50
      Intensivkurse alle Sprachen           3,50
      Sprachen für spezielle Zielgruppen    2,50 - 4,00
      PC-Grundlagen, allgemeine Anwendungen   4,00
      PC - beruflich orientierte Anwendungen   4,00 - 6,00
      Büropraxis, Rechnungswesen            3,00 - 5,00
      Management, Finanzen, Recht, Fachkurse   3,50 - 6,00
      Verbraucher- und Arbeitnehmerfragen,   2,50 - 4,00
      Ehrenamt
      Deutsche Sprache, Mathematik, Natur- und  2,50 - 5,00
      Geisteswissenschaften, Erziehung, Pädago-
      gik, Heimatkunde
      Länderkunde, Geografie, Natur         3,00 - 5,00

     Entgelte für Kurse, deren Inhalte in dieser Übersicht nicht erfasst sind, werden in Anleh-
     nung an die ihnen inhaltlich am nächsten stehenden Bereiche ermittelt.

     (4) Die angegebenen Entgelte sind pro Kursstunde zu zahlen. Eine Kursstunde dauert 45
     Minuten. Für Abendkurse zum nachträglichen Erwerb der Mittleren und der Berufsreife
     dauert die Kursstunde 40 Minuten.
     § 3 Sonstige Entgelte

     (1) Kosten für Lernmittel, die durch die Volkshochschule für die Hand der Teilnehmenden
     erstellt oder beschafft werden, sind durch die Teilnehmenden zu tragen.

     (2) Prüfungen an der Volkshochschule sind grundsätzlich entgeltpflichtig. Die Höhe der Prü-
     fungsgebühr ist entsprechenden Ankündigungen zu entnehmen oder wird bei der persön-
     lichen Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt.

     (3) Für das Erstellen von zusätzlichen Teilnahmebescheinigungen, Bescheinigungen zur Vor-
     lage und für das Kopieren von Lehrtexten werden Entgelte erhoben. Diese werden auf der

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