25H301YE05 Yogilates - keine Bezuschussung durch die Krankenkassen -
Beginn | Fr., 12.09.2025, 16:00 - 17:30 Uhr |
Kursentgelt | 90,00 € |
Dauer | 9 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Petra Bode
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Bemerkungen | Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Handtuch, Getränk und eigene Matte |
Yogilates - das ist Yoga und Pilates in einer Stunde kombiniert! Es entsteht eine perfekte Kombination für einen knackigen, beweglichen Körper und einen entspannten Geist.
Die ausgleichenden Wirkungen des Yoga werden mit den kräftigenden Übungen aus dem Pilates vereint. Vinyasa Yoga ist eine dynamische Form des Yoga. Die Körperhaltungen fordern mental sowie körperlich und stärken die Konzentration, fördern die Beweglichkeit und Entspannung von Körper und Geist. Pilates Übungen stärken die Rücken und Bauchmuskeln und die Muskulatur des Beckenbodens, sodass sie harmonisch zusammenarbeiten und jede Bewegung des Körpers aus der Körpermitte heraus erfolgt. Eine hervorragende Ergänzung, um in den Yogahaltungen aus einer stabilen Mitte heraus agieren zu können und so genug Freiheit zu spüren , den eigenen Körper wahrzunehmen und neu zu entdecken.
In diesem Kurs bekommen Sie Lockerungsübungen, Selbstmassagen und Atemübungen gezeigt, die Sie einfach und unauffällig in Ihren Alltag integrieren und so Ihrem Stress entgegenwirken können. Der Kurs wird mit leichten Yogaübungen sowie klassischen Entspannungstechniken abgerundet.
Der Kurs ist für Anfänger und Geübte geeignet, es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Kursort
Raum 4.R01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20 a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.