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25H5010008 Finanzbuchführung (1) mit Xpert-Business-Zertifikat - Online-Kurs

Hier ist der klassische Einstieg für eine berufliche Qualifikation im kaufmännischen Bereich. Nach diesem Lehrgang verfügen Sie über fundiertes Grundlagenwissen zur doppelten Buchführung. Sie können unternehmerische Geschäftsfälle (z. B. in Form von Rechnungen, Belegen, Kontoauszügen) in Buchungssätze umsetzen und in der laufenden Buchführung erfassen. So sind Sie in der Lage, sich in unterschiedliche Buchführungssysteme einzuarbeiten und die laufende Buchführung eines Unternehmens zu erledigen. Die neu erworbenen Fähigkeiten können Sie direkt einsetzen und schon im Kurs mit zahlreichen Übungsaufgaben aus der betrieblichen Praxis üben.

Kursinhalte:

Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht; Aufzeichnungspflichten; Gewinnermittlungsarten; Aufbau und Inhalte einer Bilanz; Inventurarten und -verfahren; Führen und Aufbewahren von Büchern; Buchen aller laufenden und gängigen Geschäftsfälle über Bestands- und Erfolgskonten mittels der in der Praxis gängigen DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03/04; Trennung und Abschluss der Warenkonten; Buchen der Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast; Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes; Privatentnahmen; unentgeltliche Wertabgaben und Privateinlagen; Berücksichtigung von nicht und beschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben in Form von Geschenken; Bewirtungskosten; Reisekosten; Buchen von Personalkosten im Bruttolohnverfahren; Sachbezüge und geldwerte Vorteile; betriebliche und private Steuern; Buchen von Belegen.

Für diesen Kurs sind keine fachspezifischen Vorkenntnisse oder Berufserfahrung erforderlich.

Im Anschluss an Ihren Kurs können Sie eine Xpert Business Prüfung ablegen (180 Minuten); über die bestandene Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat.

An diesem Online-Kurs können Sie von zu Hause aus teilnehmen. Sollten Sie eines der Live-Webseminare nicht zum geplanten Termin wahrnehmen können, steht Ihnen eine Aufzeichnung der jeweiligen Schulung ab dem Abend des Folgetages online zur Verfügung. Falls Sie technisch nicht für die Teilnahme an einem Online-Kurs ausgerüstet sind, sprechen Sie uns gerne an - wir werden versuchen, eine Lösung dafür zu finden.

Kursort

Online-Kurse - extern




Termine

Datum
1. Termin am 04.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
Ort: Online-Kurse - extern
Datum
2. Termin am 06.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
Ort: Online-Kurse - extern
Datum
3. Termin am 11.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
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Datum
4. Termin am 13.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
Ort: Online-Kurse - extern
Datum
5. Termin am 18.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
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Datum
6. Termin am 20.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
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Datum
7. Termin am 25.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
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Datum
8. Termin am 27.11.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
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Datum
9. Termin am 02.12.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
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Datum
10. Termin am 04.12.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
Ort: Online-Kurse - extern
Datum
11. Termin am 09.12.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
Ort: Online-Kurse - extern
Datum
12. Termin am 11.12.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
Ort: Online-Kurse - extern
Datum
13. Termin am 16.12.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
Ort: Online-Kurse - extern
Datum
14. Termin am 18.12.2025
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
Ort: Online-Kurse - extern
Datum
15. Termin am 06.01.2026
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
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Datum
16. Termin am 08.01.2026
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
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Datum
17. Termin am 13.01.2026
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
Ort: Online-Kurse - extern
Datum
18. Termin am 15.01.2026
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
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Datum
19. Termin am 20.01.2026
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
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Datum
20. Termin am 22.01.2026
Uhrzeit
18:30 - 20:30 Uhr
Ort
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Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.