25H104ET02 Windrad-Besteigung: Die Rolle der Windkraft bei der Energiewende
Beginn | Fr., 19.09.2025, 15:00 - 18:00 Uhr |
Kursentgelt | 0,00 € |
Dauer | 1 x 4 Kursstd. |
Kursleitung |
Ulrich Söffker
Johann-Georg Jaeger |
Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Die Führung bietet die Möglichkeit, das Innenleben einer Windenergieanlage und die Rolle der Windkraft bei der Energiewende kennenzulernen.
Auf einer senkrechten Leiter im Inneren des Turms geht es hinauf in 80 m Höhe. Der Aufstieg erfolgt mit Sicherung und dauert etwa 30 Minuten. Er ist für Kinder ab 10 Jahren möglich, aber nur in Begleitung ihrer Eltern.
Windenergie deckt schon das Doppelte des Strombedarfs in Mecklenburg-Vorpommern, aber im Verkehr machen erneuerbare Energien bisher nur 5 % aus und bei der Wärmeerzeugung sind es nur rund 10 %. Um die Energiewende zu schaffen, müssen wir unseren Energieverbrauch halbieren, brauchen aber auch einen weiteren Ausbau der Windenergie.
Was können wir für die Energieeinsparung tun? Wie funktioniert ein Windrad? In wie vielen Monaten hat es den Strom erzeugt, der für Produktion und Errichtung der Anlage eingesetzt wurde? Wie laut ist es? Wie kann in Zukunft auf die roten Blinklichter verzichtet werden? Welche Risiken bedeuten Windräder für Vögel und Fledermäuse? Diese Fragen werden vom Windanlagenbetreiber Johann-Georg Jaeger und von Ulrich Söffker vom BUND beantwortet.
Hinweise:
- Festes Schuhwerk ist unbedingt erforderlich.
- Bringen Sie gern eigene Handschuhe und einen eigenen Helm (Fahrradhelm) mit.
- Denken Sie bei heißem Wetter bitte auch daran, sich etwas zu trinken mitzunehmen.
Treffpunkt: Windpark nördlich von Güstrow. Sie erhalten nach der Anmeldung per E-Mail eine Anfahrtsbeschreibung. Die Anreise erfolgt individuell.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich, da die Teilnehmendenzahl auf 20 Personen begrenzt ist.
Kursort
Windpark nördlich von Güstrow
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.