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Kursdetails
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25H302TA05 Tanzkarussell: Entdecke verschiedene Stile - Ein Workshop für Kinder*

In diesem Workshop tauchen wir in verschiedene Tanzstile ein - von Hip-Hop über Modern Dance, Ballett, Jazz und Contemporary bis hin zu Floorwork. Jede dieser Techniken bringt ihre eigene Energie, Dynamik und Ausdrucksweise mit sich. Die Kinder werden altersgerecht an die Grundtechniken des Tanzens herangeführt. Durch Zeigen, Beobachten, Nachahmen und die individuelle Betreuung lernen sie, miteinander in der Gruppe zu üben, Elemente auszuprobieren und andere wahrzunehmen. Räumliches Tanzen nach unterschiedlich vorgegebenen Themen wird weiterentwickelt und das choreographische Tanzen wird weiterentwickelt. Die Körperhaltung und Körperdehnung, das Gleichgewichtsempfinden, Koordinationsvermögen, ästhetische Wahrnehmung, Rhythmusgefühl und Musikalität werden geschult und somit das Selbstvertrauen gefördert.

Egal, ob Du bereits Tanzerfahrung hast oder einfach neugierig bist - hier kannst Du Dich bewegen, experimentieren und neue Lieblingsstile entdecken!

Dieser Kurs richtet sich an Kinder zwischen 6 und 10 Jahren.

Kursort

Raum 4.R01

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20 a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 11.10.2025
Uhrzeit
13:15 - 15:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20 a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.R01




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.