Sie befinden sich hier:
Kursdetails
Kursdetails

25H302TA07 Ein Bewegungskurs für Senioren: Körpererfahrung, Freude und Wissen

Unser speziell konzipierter Kurs für Senioren verbindet körperliche Aktivität mit theoretischem Wissen über verschiedene Tanzstile. Unter der Leitung einer erfahrenen Kursleiterin erleben Sie die Freude am Tanzen und erweitern Ihr Verständnis für die kulturellen Hintergründe der einzelnen Tänze. aktiviert, trainiert körperliche und geistige Beweglichkeit und bereitet Freude. Vor allem erhält er die geistige Fitness, da eine Unmenge von Tanzschritten und –figuren immer wieder aufs neue erlernt, eingeübt und verinnerlicht werden müssen.

Kursinhalte:

Vielfalt der Tanzstile: Tauchen Sie ein in die Welt des Seniorentanzes, der Elemente aus internationaler Folklore, Gesellschaftstanz, Line Dance, Kontratanz sowie Square- und Round Dance umfasst. Diese Tänze fördern nicht nur die körperliche Fitness, sondern auch die geistige Beweglichkeit.

Theoretisches Hintergrundwissen: Erfahren Sie mehr über die Ursprünge und Besonderheiten der verschiedenen Tanzstile. Wir vermitteln Ihnen fundiertes Wissen, das Ihr Verständnis vertieft und die Freude am Tanzen steigert.

Therapeutische Aspekte des Tanzes: Neben der körperlichen Bewegung legen wir Wert auf die positiven Effekte des Tanzes auf das geistige und emotionale Wohlbefinden. Studien zeigen, dass Tanz die Sozialkompetenz fördert und den verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Körper unterstützt.

Sitztanz für alle: Für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht stehen können, bieten wir Sitztanz-Übungen an. Diese Form des Tanzes ermöglicht es, im Sitzen rhythmische Bewegungen auszuführen und fördert die Mobilität sowie die soziale Interaktion. Es ist zudem nicht erforderlich, einen Tanzpartner oder eine Tanzpartnerin mitzubringen, auch alleinstehende Frauen oder Männer können an den Kursstunden teilnehmen. Tänzerische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Kursort

Raum 4.R01

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20 a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 12.09.2025
Uhrzeit
10:30 - 12:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20 a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.R01
Datum
2. Termin am 19.09.2025
Uhrzeit
10:30 - 12:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20 a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.R01
Datum
3. Termin am 26.09.2025
Uhrzeit
10:30 - 12:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20 a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.R01
Datum
4. Termin am 10.10.2025
Uhrzeit
10:30 - 12:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20 a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.R01
Datum
5. Termin am 17.10.2025
Uhrzeit
10:30 - 12:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20 a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.R01
Datum
6. Termin am 24.10.2025
Uhrzeit
10:30 - 12:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20 a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.R01
Datum
7. Termin am 07.11.2025
Uhrzeit
10:30 - 12:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20 a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.R01
Datum
8. Termin am 14.11.2025
Uhrzeit
10:30 - 12:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20 a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.R01
Datum
9. Termin am 21.11.2025
Uhrzeit
10:30 - 12:00 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20 a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.R01




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.