25H1040012 Stubbenpilze – Geheimnisse der Holzbewohner*
Beginn | Mo., 20.10.2025, 17:00 - 18:30 Uhr |
Kursentgelt | 8,00 € |
Dauer | 1 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Veronika Weisheit
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Stubbenpilze sind eine faszinierende, aber oft übersehene Pilzgruppe, die sich auf altem Holz, insbesondere auf Baumstubben und Wurzelresten, ansiedelt. Diese Pilze spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem, indem sie zur Zersetzung von Holz beitragen und damit den natürlichen Kreislauf der Natur unterstützen. In diesem Vortrag gibt Pilzexpertin Veronika Weisheit einen tiefen Einblick in die Welt der Stubbenpilze.
Der Vortrag erklärt, wie man Stubbenpilze sicher bestimmt, welche Arten häufig auf alten Baumstubben und Wurzeln zu finden sind und welche ökologischen Funktionen diese Pilze übernehmen. Dabei werden verschiedene Arten vorgestellt, die sich sowohl durch ihre Form und Farbe als auch durch ihre Lebensweise voneinander unterscheiden.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Vielfalt der Pilzarten, die auf Baumstubben gedeihen, und den damit verbundenen Herausforderungen bei der Bestimmung. Auch die unterschiedlichen Lebensräume und die Rolle dieser Pilze im Holzabbau werden thematisiert.
Ein lehrreicher und spannender Vortrag für Pilzsammler und Naturfreunde, die mehr über diese faszinierenden Holzbewohner erfahren und ihre Kenntnisse in der Pilzbestimmung erweitern möchten.
Die Dozentin Veronika Weisheit ist Pilzberaterin des Landkreises Rostock.
Kursort
Raum 4.L01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.