25F5010003 "Du immer mit deinen Äpps" - Einführung in die Welt des Smartphones
Beginn | Mi., 14.05.2025, 13:00 - 17:00 Uhr |
Kursentgelt | 55,00 € |
Dauer | 2 x 5 Kursstd. |
Kursleitung |
Andreas Budig
|
Das Smartphone hält immer mehr Einzug in fast alle Bereiche des Lebens. Wer nimmt heute beispielsweise noch einen großen Bücherstapel mit in den Urlaub, wenn man die Bücher auch als E-Book lesen kann? Adressliste, Wecker und Kamera sind auch gleich in den Geräten mit drin. Und als Urlaubsgruß sendet man ein eigenes Foto kostenlos übers Hotel-WLAN an seine Freund*innen. Aber ist das auch alles sicher? Kann/muss ich jede Anwendung (App) auch auf meinem Smartphone/Tablet installieren?
Der Kurs soll den Teilnehmenden eine kleine Auswahl von dem zeigen, was Smartphones schon heute leisten können und die "Angst" vor den Geräten nehmen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass Sie offen und interessiert sind, sich mit den Funktionen Ihres Smartphones auseinanderzusetzen. Der Kurs beschränkt sich auf das Betriebssystem Android (bitte keine iPhones). Das eigene Gerät ist zum Kurs mitzubringen.
Kursort
Raum 3.L03
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Kursort
Raum 2.R10
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.