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Kursdetails
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26F1060006 Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für FLINTA* – Stärke erkennen, Grenzen setzen

>>> Bitte melden Sie sich möglichst bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an, damit wir besser planen können. Spätere Anmeldungen sind dennoch möglich. <<<

In diesem Kurs sind FLINTA*-Personen eingeladen, ihre Selbstbehauptung zu stärken und sowohl verbal als auch körperlich für sich einzustehen. Eine ausgewogene Kombination aus Kommunikationstraining, praktischen Selbstverteidigungstechniken und Empowerment-Methoden fördert ein stabiles Sicherheitsgefühl und stärkt die Selbstwirksamkeit.

Die Teilnehmenden lernen, ihre Grenzen wahrzunehmen und klar zu setzen, ihre Stimme gezielt einzusetzen und durch Körpersprache Präsenz zu zeigen. So gewinnen sie Handlungssicherheit für herausfordernde Situationen im Alltag.

Der Kurs bietet einen geschützten, unterstützenden Raum, in dem neue Erfahrungen möglich sind, Stärken sichtbar werden und das Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit wächst.

Zielgruppe des Kurses sind FLINTA*-Personen (Frauen, Lesben, inter, nicht-binär, trans, agender), die ihre Selbstbehauptung stärken und niedrigschwellige Verteidigungstechniken erlernen möchten. Offenheit für Selbststärkung und respektvollen Umgang miteinander sind im Rahmen des Kurses erwünscht.

Katharina Kliewer (Sozialwissenschaftlerin, zert. Systemischer Business Coach & Führungskraft) und Annemarie Voigt (Rechtswissenschaftlerin, LL.M., Mediatorin & bildungspolitische Multiplikatorin) arbeiten unter dem Namen Stronger Together in den Bereichen Diversity, Kommunikation, Awareness und Gleichstellung. Beide sind zertifizierte Trainerinnen für feministische Selbstverteidigung sowie Ersthelferinnen für mentale Gesundheit.
Weitere Infos bei Instagram unter @stronger.together.hro, bei LinkedIn unter linkedin.com/company/stronger-2gether/.

Eine Anmeldung ist ab 02.12.2025, 09:00 Uhr, online möglich.

Kursort

Raum 4.L01

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 03.02.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01
Datum
2. Termin am 03.02.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01
Datum
3. Termin am 24.02.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01
Datum
4. Termin am 24.02.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01
Datum
5. Termin am 03.03.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01
Datum
6. Termin am 03.03.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01
Datum
7. Termin am 10.03.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01
Datum
8. Termin am 10.03.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01
Datum
9. Termin am 24.03.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01
Datum
10. Termin am 24.03.2026
Uhrzeit
17:30 - 19:45 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 4.L01




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.