25H1040004 Schleimröhrlinge und seltene Röhrlinge – Entdeckungsreise in die Welt der außergewöhnlichen Pilze*
Beginn | Mo., 15.09.2025, 17:00 - 18:30 Uhr |
Kursentgelt | 8,00 € |
Dauer | 1 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Veronika Weisheit
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Röhrlinge faszinieren durch ihre Vielfalt und ihre besonderen Merkmale – doch es gibt auch eine Reihe von seltenen und ungewöhnlichen Arten, die oftmals im Schatten der bekannteren Pilze stehen. In diesem Vortrag widmet sich Pilzexpertin Veronika Weisheit den Schleimröhrlingen und anderen seltenen Röhrlingsarten, die in unseren Wäldern und auf Wiesen heimisch sind.
Schleimröhrlinge sind für ihre schleimige Oberfläche bekannt, die sie von anderen Röhrlingen deutlich abhebt. Der Vortrag beleuchtet die verschiedenen Arten, ihre typischen Merkmale und Lebensräume sowie ihre ökologischen Besonderheiten. Zudem geht es um die Bestimmung seltener Röhrlinge, die zwar nicht häufig vorkommen, aber mit etwas Wissen und Aufmerksamkeit entdeckt werden können.
Lernen Sie, wie man diese faszinierenden Pilze sicher erkennt und welche Rolle sie in unserem Ökosystem spielen. Ein spannender Abend für Pilzliebhaber und Naturfreunde, die ihr Wissen erweitern und die geheimen Schönheiten des Pilzreiches entdecken möchten.
Die Dozentin Veronika Weisheit ist Pilzberaterin des Landkreises Rostock.
Kursort
Raum 2.L10
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.