25H1040002 Praktische Pilzbestimmung in der Rostocker Heide - Herbstpilze*
Beginn | Sa., 25.10.2025, 09:00 - 13:00 Uhr |
Kursentgelt | 15,00 € |
Dauer | 1 x 5 Kursstd. |
Kursleitung |
Veronika Weisheit
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ACHTUNG: Eventuell kann es noch zu einer Terminverschiebung kommen, falls nicht ausreichend Pilze im Gebiet wachsen. In dem Fall wird die Volkshochschule Sie darüber informieren.
Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Heute können Sie Ihr theoretisches Wissen unter den fachkundigen Augen einer Pilzsachverständigen in der Praxis direkt beim Sammeln von Pilzen anwenden. In einem nahegelegenen Wald werden praktische Übungen zur Pilzbestimmung durchgeführt. Die Veranstaltung wird ca. vier Zeitstunden dauern.
Treffpunkt: auf dem großen Parkplatz nach der Bushaltestelle "Wallensteins Lager", wenn man von Rostock nach Graal-Müritz fährt auf der rechten Seite
Eine Anmeldung ist notwendig, da die Veranstaltung nur bei Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl stattfindet.
Kursort
Rostocker Heide
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.