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Kursdetails
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25H1040009 Pilzvergiftungen und Verwechslungspartner – Gefahren erkennen und vermeiden*

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.

Pilze sind faszinierende Wesen, doch ihre Bestimmung kann herausfordernd sein – vor allem, wenn es um giftige Pilze geht, die mit essbaren Arten verwechselt werden können. In diesem Vortrag geht Pilzexpertin Veronika Weisheit auf die häufigsten Pilzvergiftungen ein und zeigt, wie gefährlich es sein kann, Pilze falsch zu bestimmen.

Der Vortrag beleuchtet die typischen Verwechslungspartner von essbaren Pilzen mit giftigen Arten. Von den gefährlichen Knollenblätterpilzen bis hin zu den teuflischen Täuschungen von Fälblingen und giftigen Röhrlingen – es werden die wichtigsten Merkmale und Unterschiede vorgestellt, um eine sichere Unterscheidung treffen zu können.

Besonders wichtig ist die präventive Aufklärung, um Pilzvergiftungen zu vermeiden. Welche Anzeichen treten bei einer Vergiftung auf? Wie kann man im Notfall richtig handeln? Und welche Vorsichtsmaßnahmen sind beim Pilzsammeln und -essen unbedingt zu beachten?

Ein lehrreicher und sicherheitsrelevanter Vortrag für alle Pilzsammler und Naturfreunde, der aufzeigt, wie man Gefahren im Pilzreich erkennt und vermeidet.

Die Dozentin Veronika Weisheit ist Pilzberaterin des Landkreises Rostock.

Kursort

Raum 2.L10

ist barrierefrei

Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock


Termine

Datum
1. Termin am 29.09.2025
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
Ort: Am Kabutzenhof 20a, Am Kabutzenhof 20 a, Raum 2.L10




Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"

Rechtsvorschrift

Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)

Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum

(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.

(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.

Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.

Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.

Wie erfolgt die
Anmeldung?

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.