25H1050004 Informationsabend: „Was Sie schon immer mal zum Thema „Pflegefamilie“ wissen wollten…“
Beginn | Mo., 01.12.2025, 19:00 - 20:30 Uhr |
Kursentgelt | 0,00 € |
Dauer | 1 x 2 Kursstd. |
Kursleitung |
Grit Gaida
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
Haben Sie schon mal etwas über Pflegefamilien gehört oder bereits selbst den Gedanken gehabt, Pflegefamilie zu werden? Dann laden wir Sie herzlich zum Informationsabend zum Thema "Pflegefamilien" ein.
Wir, „Das Kind im Blick“ – Pflege-Familien-Zentrum der Caritas Rostock, suchen engagierte Menschen, die sich für das Thema Pflegefamilie interessieren – ganz gleich, ob Sie sich vorstellen können, Pflegeeltern zu werden oder einfach nur mehr über diese wichtige Aufgabe erfahren möchten. An diesem Abend möchten wir Sie inspirieren, informieren und vielleicht auch dafür gewinnen, ein Teil unseres Netzwerks zu werden. Unterstützt werden wir dabei von erfahrenen Pflegeeltern, die aus ihrem ganz „normalen“ Alltag berichten.
Weiterführende Informationen können bei Frau Susann Widuckel telefonisch unter 0381 87736216 oder per Mail an susann.widuckel@caritas-im-norden.de eingeholt werden.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist hilfreich für unsere Planung, da die Plätze begrenzt sind. Wir freuen uns auf Sie!
Kursort
Raum 4.L01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.