25H1060004 Menschenkenntnis als Grundlage für zielführende Kommunikation
Beginn | Fr., 10.10.2025, 16:30 - 19:45 Uhr |
Kursentgelt | 60,00 € |
Dauer | 2 VA |
Kursleitung |
Steffi Guddat-Goscinski
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Zur besseren Planbarkeit bitten wir um Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn.
„Was ist Weisheit? - Die Menschen kennen.
Was ist Menschenkenntnis? - Die Menschen lieben". (Konfuzius)
Am Ende des Seminars…
• haben Sie ein grundlegendes Verständnis für die verschiedenen Persönlichkeitstypen,
• sind Sie sich Ihrer eigenen Stärken und Schwächen und Ihrer Wirkung auf andere Menschen bewusster,
• können Sie Verhaltensweisen und Reaktionen anderer Menschen besser verstehen,
• sind Sie in der Lage, andere Menschen innerhalb kürzester Zeit zu „erkennen“ und Ihr Verhalten an die verschiedenen Persönlichkeiten anzupassen,
• haben Sie vielfältige Möglichkeiten kennengelernt, dieses Wissen anzuwenden.
Das Menschenkenntnis-Modell können Sie anwenden, um…
• Gespräche und Beziehungen konstruktiver und erfolgreicher zu gestalten,
• Konfliktsituationen schneller zu erkennen und entgegenzuwirken.
Ihre Dozentin, Steffi Guddat-Goscinski, ist Kulturwissenschaftlerin und Business-Coach (IHK). Sie arbeitet seit 15 Jahren in verschieden Kontexten mit Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen. Ihre Themengebiete sind Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikationspsychologie, interkulturelle Kommunikation und Zeitmanagement. In diesen Bereichen gibt sie Einzelcoachings, Gruppencoachings und Seminare. Hier war sie unter anderem schon tätig für die Universität Rostock, das AFZ Aus- und Fortbildungszentrum, die Gewerkschaft IG BCE und die RSAG. Steffi Guddat-Goscinski arbeitet mit verschiedenen Methoden um ihren Teilnehmenden das für den*die Einzelne*n passende Werkzeug mit an die Hand zu geben.
Kursort
Raum 4.L01
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.