26H227MZ06 Faszination Aquarell – für Fortgeschrittene
| Beginn | Do., 27.08.2026, 09:30 - 11:45 Uhr |
| Kursentgelt | 141,00 € |
| Dauer | 10 x 3 Kursstd. |
| Kursleitung |
Frank Koebsch
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| Bemerkungen | Bitte vorhandene Zeichen- und Malutensilien mitbringen. |
>>> Bitte melden Sie sich möglichst bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an, damit wir besser planen können. Spätere Anmeldungen sind dennoch möglich. <<<
Aquarellmalerei eröffnet unzählige Möglichkeiten jenseits klassischer Techniken. In diesem Kurs geht es darum, die eigene Handschrift zu schärfen und Ausdruckskraft zu vertiefen. Gemeinsam mit dem erfahrenen Dozenten Frank Koebsch arbeiten Sie an komplexeren Motiven, erweitern Ihr Repertoire an Techniken und erproben neue Wege im Umgang mit Farbe, Wasser und Papier.
Neben der Verfeinerung von Lasur-, Nass-in-Nass- und Trocken-Techniken stehen Bildkomposition, Farbwirkung und individuelle Stilentwicklung im Vordergrund. Durch gezielte Übungen und persönliche Begleitung entwickeln Sie Ihre Aquarelle weiter – hin zu mehr Eigenständigkeit und künstlerischer Freiheit.
Dieser Kurs richtet sich an Teilnehmende mit Vorkenntnissen in der Aquarellmalerei, die ihre Fähigkeiten auf ein höheres Niveau bringen möchten.
Je nach Belegung des Kurses kann der Dozent ermöglichen, auch einige Anfänger in dem Kurs zu betreuen. Ob dies möglich ist, darüber kann Ihnen die Volkshochschule ca. 2 Wochen vor Kursbeginn Auskunft geben. Melden Sie sich also gerne auf der Warteliste an - wir kontaktieren Sie, sobald ein Platz für Anfänger freiwerden sollte.
Kursort
Raum 3.R05
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.


