25F227MZ27 Malen mit Aquarell- und Acrylfarben (14-täglich)
Beginn | Mo., 10.02.2025, 12:00 - 14:15 Uhr |
Kursentgelt | 108,00 € |
Dauer | 8 x 3 Kursstd. |
Kursleitung |
Anna Zasulskaya
Jürgen Papenhagen |
Bemerkungen | Bitte vorhandene Zeichen- und Malutensilien mitbringen! |
In diesem Kurs lernen Sie abwechselnd, mit Aquarell- und Acrylfarben zu malen.
Keine andere Technik lässt so viele Variationen zu wie das Aquarell und bietet die Möglichkeit, Zeichnen und Malen miteinander zu verbinden. Die Zusammenhänge zwischen Papierbeschaffenheit, Farbe und Wasser werden vermittelt und geübt.
Techniken der Aquarellmalerei können auch bei der Acrylmalerei angewandt werden. Acrylfarben eignen sich zum Malen von Bildern auf Leinwand, Malkarton, Papier oder anderen Bildträgern. Mit Acrylfarben können Sie lasierend oder pastös arbeiten.
Der Kurs bietet die Möglichkeit, mit Gleichgesinnten malerische Fähigkeiten in der Aquarell- und Acrylmalerei zu entdecken, zu erlernen und auszubauen.
Kursort
Raum 3.R05
ist barrierefrei
Am Kabutzenhof 20a
18057 Rostock
Termine
Weitere Informationen zu den Bildungsgängen "Berufsreife" und "Mittlere Reife"
Rechtsvorschrift
Verordnung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Volkshochschulen (Volkshochschulabschlussverordnung - VHSAVO M-V) vom 14. Juli 2013
Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2021 (GVOBI. M-V S. 515 / Mittl.Bl. M-V S. 55)
Auszug § 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationszeitraum
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen nur dann in den Qualifikationszeitraum (...) zugelassen werden, wenn sie
1. nicht mehr schulpflichtig gemäßt den §§ 41 und 42 des Schulgesetzes sind,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben und
3. den angestrebten Abschluss oder eine entsprechende oder weitergehende Berechtigung noch nicht erworben haben, was sie schriftlich zu erklären haben.
(2) Die Zulassung ist abzulehnen, wenn der Bildungsgang gemäß § 14 bereits zweimal wiederholt wurde.
Ergänzend sind Deutschkenntnisse (B2 nach Europäischem Referenzrahmen) und der Klassenstufe entsprechende Englischkenntnisse erforderlich.
Können Zugewanderte einen bereits als gleichwertig definierten Abschluss noch einmal erwerben?
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen ist in Mecklenburg-Vorpommern das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zuständig.
Bei Gleichwertigkeit des Abschlusses ist der nochmalige Erwerb in Deutschland ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Interessent*innen den Wunsch haben, zusätzlich einen deutschen Abschluss zu erwerben, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen.
Vereinbaren Sie danach einen Termin zum Erstgespräch unter: 0381 381-4300.
Zum Erstgespräch bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die darin angegebenen Dokumente mit.